Planzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingarten

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen – Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

(Neufassung vom 06.02.2012; Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009; verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten)

In diesem zentralen Gesetz wurden viele Regelungen getroffen, die neben dem Erwerbslandwirt und -gärtner auch den privaten Anwender von Pflanzenschutzmitteln betreffen. Grundsätzlich dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel in den in der Zulassung festgesetzten Anwendungs­gebieten und entsprechend den in der Zulassung festgesetzten Anwendungsbestimmungen eingesetzt werden. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder land-, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, eingesetzt werden.

Für den Haus- und Kleingartenbereich sind weitergehende Regelungen getroffen worden. Bislang dürfen nur solche Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die die Kennzeichnung "Anwendung im Haus- und Kleingarten erlaubt" besitzen. Zukünftig legt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als Zulassungsbehörde fest, welche Pflanzenschutzmittel für die Anwendung durch nichtberufliche Anwender geeignet sind. Darüber hinaus wird es eine Kategorie von Pflanzenschutzmitteln geben, die für berufliche Anwender zugelassen sind und für die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Eignung zur Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich festgestellt hat.

Pflanzenschutzmittel dürfen bei Zulassungsende durch Zeitablauf noch 18 Monate verwendet werden, sie dürfen auch noch 6 Monate nach Zulassungsende gehandelt werden.

Wenn Sie ein Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung eines bestimmten Schaderregers suchen, können Sie über die unten stehenden Links regelmäßig aktualisierte Excel-Tabellen herunterladen. Dabei ist jeweils eine Übersicht der derzeit für den Haus- und Kleingarten zugelassenen "Wirkstoffe und Präparate" mit einigen allgemeinen Informationen zusammengestellt, auf dem Tabellenblatt "Indikationen" können Sie nach einzelnen Schaderregern an bestimmten Kulturen suchen. Dazu klicken Sie in der obersten Zeile auf den kleinen Pfeil rechts in der Zelle und wählen aus der dann sichtbaren Liste den Schaderreger, die Kultur usw. aus, für die Sie ein Pflanzenschutzmittel suchen.

In den Tabellen "Indikationen" ist jeweils nur ein Präparat stellvertretend für mögliche andere Präparate mit gleicher Formulierung aufgeführt, aus den Tabellen "Wirkstoffe und Präparate" können die identischen Präparate entnommen werden.

Für folgende Schaderregergruppen sind solche Tabellen abrufbar:

Pilzkrankheiten

Milben und Insekten

Schnecken

Nager und Wild

Unkräuter

Die hier gebotenen Informationen ermöglichen einen Überblick über zugelassenen Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten und können helfen, geeignete Präparate auszuwählen. Der Anwender ist aber natürlich verpflichtet, vor der Anwendung die Gebrauchsanweisung genauestens zu lesen und die dort genannten Vorschriften gewissenhaft einzuhalten.

Für die Tabellen wird das Datenmaterial des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verwendet. Auf der Homepage der Zulassungsbehörde www.bvl.bund.de können neben allen derzeit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (also auch die Wirkstoffe und Präparate, die ausschliesslich für Erwerbsgärtner, Landwirte, Forstwirte zugelassen sind) viele Informationen zu rechtlichen Regelungen, Stärkungsmitteln usw. abgerufen werden.